Vorsorgelücke berechnen
Die Vorsorgelücke ist der Betrag, der dir im Ruhestand pro Jahr zur Zielrente fehlt. Die Zielrente ist ein selbst gewählter Anteil deines letzten Lohnes, meist rund 60 Prozent.
Der Rechner schätzt deine künftige Rente aus AHV und Pensionskasse und zieht sie von der Zielrente ab. Was übrig bleibt, ist die Lücke pro Jahr und pro Monat, aufgeteilt nach AHV und Pensionskasse.
Ergebnis
Vorsorgelücke pro Monat
CHF 102.31
- Lücke pro Jahr
- CHF 1'227.72
- AHV-Rente pro Jahr (13 Renten)
- CHF 30'901.87
- Pensionskassen-Rente pro Jahr
- CHF 15'870.42
- Erwartete Rente total pro Jahr
- CHF 46'772.28
- Zielrente pro Jahr
- CHF 48'000.00
Dir fehlen rund CHF 102.31 pro Monat oder CHF 1'227.72 pro Jahr, um deine Zielrente zu erreichen.
Faustregel: Rund CHF 30'693 Kapital würden diese Jahreslücke bei 4 Prozent Entnahme dauerhaft decken. Das ist eine Faustregel, keine Anlagegarantie.
Was dieser Rechner nicht abbildet
Das Ergebnis ist eine Schätzung der Grössenordnung, keine verbindliche Berechnung. Für den genauen Wert zählt die amtliche Auskunft.
- Die Pensionskasse ist nur mit dem gesetzlichen BVG-Minimum gerechnet, ohne dein bereits angespartes Guthaben und ohne überobligatorische Pläne. Deshalb ist die echte Rente für viele höher und die angezeigte Lücke eher eine Obergrenze.
- Die AHV-Rente nimmt an: lückenlose Beitragsdauer, Einkommen konstant auf heutigem Stand, Einzelperson, kein Splitting und keine Erziehungsgutschriften.
- Der Umwandlungssatz ist fix auf 6,8 Prozent gesetzt, auch bei Pensionierung vor 65. Reale Kassen senken ihn dann.
- Alle Beträge sind in heutigen Franken. Keine Teuerung, keine Lohnentwicklung, keine Steuern auf der Rente.
Wie gerechnet wird
Die AHV-Rente wird mit der amtlichen Rentenformel aus deinem heutigen Lohn geschätzt, für eine volle Beitragsdauer und inklusive der 13. Rente ab 2026.
Die Pensionskassen-Rente wird bis zum Rentenalter hochgerechnet, nur mit dem gesetzlichen BVG-Obligatorium, und mit dem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent in eine Rente umgerechnet.
Zielrente minus erwartete Rente ergibt die Lücke. Als grobe Orientierung teilt der Rechner die Jahreslücke zusätzlich durch 4 Prozent und zeigt so den nötigen Kapitalbedarf.
Schätzung, keine Steuer- oder Vorsorgeberatung.
Häufige Fragen
- Ist das Ergebnis verbindlich?
- Nein. Der Rechner liefert eine Grössenordnung. Für den genauen Wert zählen die Rentenvorausberechnung deiner Ausgleichskasse und der Ausweis deiner Pensionskasse.
- Warum ist meine Lücke so gross?
- Weil nur das BVG-Obligatorium gerechnet wird. Überobligatorische Pläne vieler Kassen sind nicht enthalten, deshalb liegt die angezeigte Lücke eher zu hoch.
- Sind Teuerung und Steuern berücksichtigt?
- Nein. Alle Beträge sind in heutigen Franken, ohne Teuerung, Lohnentwicklung oder Steuern auf der Rente.