AHV-Rücklage für Selbständige
Der Rechner schätzt die jährlichen AHV-, IV- und EO-Beiträge für Selbständigerwerbende und die passende monatliche Rückstellung.
Du gibst dein erwartetes Nettoeinkommen nach Geschäftsaufwand und den Verwaltungskostenbeitrag deiner Ausgleichskasse ein.
Als Ergebnis siehst du die monatliche Rücklage sowie die Aufteilung in Sozialbeiträge und Verwaltungskosten.
Ergebnis
Monatliche Rücklage
CHF 858.33
- Sozialabgaben total pro Jahr
- CHF 10'300.00
- AHV, IV und EO
- CHF 10'000.00 (Satz 10 %)
- Verwaltungskosten
- CHF 300.00
- Dazu kommen kantonal unterschiedliche Beiträge an die Familienausgleichskasse, grob 1 bis 3 Prozent des Einkommens.
- Eine Steuerrückstellung ist separat einzuplanen und oft deutlich grösser als die AHV-Rücklage.
- Ohne 2. Säule lohnt sich ein Blick auf freiwillige berufliche Vorsorge oder eine höhere 3a-Einzahlung.
Was dieser Rechner nicht abbildet
Das Ergebnis ist eine Schätzung der Grössenordnung, keine verbindliche Berechnung. Für den genauen Wert zählt die amtliche Auskunft.
- Der Beitrag wird auf dem eingegebenen Einkommen gerechnet. Die Ausgleichskasse zieht noch einen Zins auf dem Eigenkapital ab und rechnet bezahlte Beiträge auf.
- Der Mindestbeitrag von 530 CHF gilt pro Ausgleichskasse. Wer daneben angestellt ist, kann bei tiefem Einkommen den tiefsten Skalensatz verlangen.
- BVG, Unfallversicherung, Krankentaggeld und Mehrwertsteuer sind nicht enthalten.
Wie gerechnet wird
Bis zu einem tiefen Einkommen gilt der Mindestbeitrag von 530 Franken pro Jahr.
Ab 60'500 Franken gilt der volle Satz von 10 Prozent für AHV, IV und EO zusammen. Dazwischen greift die gesetzliche sinkende Skala.
Auf die Beiträge kommt der Verwaltungskostenbeitrag der Ausgleichskasse, gesetzlich höchstens 5 Prozent.
Die Summe geteilt durch zwölf ergibt die empfohlene monatliche Rückstellung.
Schätzung, keine Steuer- oder Vorsorgeberatung.
Häufige Fragen
- Sind das alle Abgaben?
- Nein. Familienausgleichskasse, berufliche Vorsorge, Unfallversicherung und Steuern kommen dazu. Die Steuerrückstellung ist oft grösser als die AHV-Rücklage.
- Warum weicht der Betrag von meiner Abrechnung ab?
- Die Ausgleichskasse zieht noch einen Zins auf dem Eigenkapital ab und rechnet bereits bezahlte Beiträge auf. Das ist hier nicht abgebildet.
- Gilt der Mindestbeitrag pro Person?
- Er gilt pro Ausgleichskasse. Wer daneben angestellt ist, kann bei tiefem Einkommen den tiefsten Skalensatz verlangen.