AHV, Pensionskasse, Säule 3a: das Schweizer Vorsorgesystem in 5 Minuten
Von Finanzli-Redaktion · Veröffentlicht am 25. August 2026 · 3 Min. Lesezeit
Die Schweizer Altersvorsorge steht auf drei Säulen. Wer versteht, was jede Säule leistet und was nicht, sieht schneller, wo die eigene Lücke liegt. Dieser Text erklärt das System in wenigen Minuten und ohne Fachjargon.
Was ist die erste Säule (AHV)?Abschnitt verlinken
Die erste Säule ist die staatliche AHV. Sie soll den Grundbedarf im Alter decken und wird im Umlageverfahren finanziert, das heisst, die heute Erwerbstätigen zahlen die heutigen Renten.
Die volle AHV-Rente liegt 2026 zwischen 1'260 und 2'520 Franken pro Monat. Ab 2026 kommt jeden Dezember eine 13. Rente dazu. Ein Ehepaar erhält zusammen höchstens 3'780 Franken pro Monat, das ist die sogenannte Plafonierung. Für eine volle Rente brauchst du 44 Beitragsjahre. Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente spürbar.
Was ist die zweite Säule (Pensionskasse)?Abschnitt verlinken
Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge, kurz BVG. Zusammen mit der AHV soll sie dir rund 60 Prozent deines letzten Lohnes sichern. Anders als die AHV ist sie kapitalgedeckt: Du sparst über die Jahre ein persönliches Guthaben an.
Obligatorisch ist die Pensionskasse ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken. Versichert wird nicht der ganze Lohn, sondern der Teil über dem Koordinationsabzug von 26'460 Franken. Dein Guthaben wächst durch deine Beiträge, die Beiträge des Arbeitgebers und den Zins.
Wie viel pro Jahr ins Guthaben fliesst, hängt vom Alter ab. Im Obligatorium sind es 7 Prozent des versicherten Lohnes von 25 bis 34, dann 10 Prozent, ab 45 sind es 15 Prozent und ab 55 noch 18 Prozent. Bei der Pensionierung wird das Guthaben mit dem Umwandlungssatz in eine Rente umgerechnet, im Obligatorium sind das 6,8 Prozent. Aus 100'000 Franken Guthaben werden so 6'800 Franken Rente pro Jahr. Viele Kassen versichern mehr als das Minimum, dann ist die Rente höher.
Was ist die dritte Säule (Säule 3a)?Abschnitt verlinken
Die dritte Säule ist die private, freiwillige Vorsorge. Die Säule 3a ist der gebundene Teil davon: Du zahlst freiwillig ein, kommst aber in der Regel erst ab fünf Jahren vor dem Referenzalter wieder an das Geld.
Der Anreiz ist steuerlich. Was du einzahlst, kannst du vom steuerbaren Einkommen abziehen. 2026 sind das mit Pensionskasse höchstens 7'258 Franken pro Jahr, ohne Pensionskasse 20 Prozent des Erwerbseinkommens bis maximal 36'288 Franken. Bei der Auszahlung fällt eine separate Kapitalbezugssteuer an, zu einem reduzierten Satz.
Daneben gibt es die Säule 3b, die freie private Vorsorge. Dazu zählt normales Sparen, Wertschriften oder eine Lebensversicherung. Sie ist steuerlich nicht besonders begünstigt, dafür ohne Sperrfrist und ohne Höchstbetrag.
Wo entsteht die Vorsorgelücke?Abschnitt verlinken
Die Lücke ist die Differenz zwischen deiner Zielrente und dem, was AHV und Pensionskasse zusammen zahlen. Bei tiefen Löhnen decken die ersten beiden Säulen oft rund 60 Prozent ab, bei höheren Löhnen sinkt dieser Anteil deutlich.
Typische Gründe für eine Lücke sind Beitragsjahre, die in der AHV fehlen, mehrere Jahre Teilzeit oder Erwerbsunterbruch, ein tiefer Koordinationsabzug, der einen grossen Teil des Lohnes unversichert lässt, sowie ein früher Rentenbeginn. Wer früher aufhört, spart weniger an und bezieht länger.
So gehst du vorAbschnitt verlinken
- Bestell deinen AHV-Kontoauszug bei deiner Ausgleichskasse. Er ist kostenlos und zeigt Beitragslücken.
- Lies deinen Pensionskassenausweis. Achte auf die voraussichtliche Altersrente, das Einkaufspotenzial und den Umwandlungssatz.
- Zahl in die Säule 3a ein, sobald du Erwerbseinkommen und eine spürbare Steuerlast hast. Richte den Dauerauftrag auf Anfang Jahr statt auf Dezember, dann ist das Geld ein Jahr länger investiert.
- Schätz deine Lücke grob, bevor du grössere Schritte wie einen Pensionskasseneinkauf planst.
- Prüf bei einer geplanten Frühpensionierung zuerst, wie stark Rente und Guthaben dadurch sinken.